1. |
Geltung, Vertragsinhalt |
a, |
Die AGB gelten spätestens mit Zugang des Durchschlages
Ihres Auftrages bzw. mit Zugang des Lieferscheines für alle mit uns
getätigten Geschäfte. Sonstige Vereinbarungen, insbesondere soweit sie
diese Bedingungen abändern, werden erst durch unsere schriftliche
Bestätigung verbindlich. Erklärungen des Bestellers bedürfen in jedem
Fall der Schriftform. |
b, |
Zusicherungen im Sinne des Gesetzes liegen nur vor, wenn wir diese schriftlich ausdrücklich als solche bestätigen. |
c, |
Ist der Besteller Kaufmann gelten ergänzend die Vorschriften des Verbandes Deutscher Elektrotechniker VDE. |
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2. |
Preise |
a, |
Die Preise werden in Euro angegeben. Sie
enthalten keine Mehrwertsteuer. Die Preise verstehen sich ab Werk.
Verpackung, Fracht, Porto, Versandkosten und Versicherung werden
gesondert berechnet. |
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b, |
Aufträge, für die keine festen Preise
vereinbart sind oder Aufträge im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen,
werden zu den am Tag der Lieferung gültigen Preisen berechnet. |
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c, |
Bei Änderung von Lohn- und Materialkosten zwischen
Angebotsabgabe und Auftragserteilung oder nach Vertragsabschluss kann
jeder Vertragspartner die Neufestsetzung des Preises im Verhandlungswege
verlangen. |
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3. |
Zahlungsbedingungen |
a, |
Rechnungen sind sofort mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. |
b, |
Wir sind berechtigt, vom Besteller, der Kaufmann im
Sinne des Handelsgesetzbuches ist, 30 Tage nach Fälligkeitseintritt und
vom Besteller der kein Kaufmann ist, ab Verzug Zinsen in Höhe von 5%
über dem Basiszinssatz der EZB zu berechnen. Die Geltendmachung eines
weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Bei Zahlungsschwierigkeiten des
Bestellers, insbesondere auch bei Zahlungsverzug, Scheck- oder
Wechselprotest, sind wir berechtigt weitere Lieferungen nur gegen
Vorkasse auszuführen, alle offenstehenden- auch gestundeten
Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und gegen Rückgabe
zahlungshalber hereingenommener Wechsel Barauszahlung oder
Sicherheitsleistung zu verlangen. |
c, |
Wechsel und Scheck nehmen wir nur aufgrund
ausdrücklicher Vereinbarung mit der Wertstellung des Tages, an dem wir
über den Gegenwert verfügen können, erfüllungshalber ohne Gewähr für
Protest und unter der Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit herein.
Diskontspesen usw. gehen zu Lasten des Bestellers und sind sofort
fällig. |
d, |
Werden diese Geschäftsbedingungen oder sonstige
Vertragsverpflichtungen vom Besteller nicht eingehalten oder
verschlechtert sich die Vermögenslage des Bestellers, so werden alle
unsere Forderungen auch die noch nicht fälligen – auch aus anderen
Verträgen- sofort fällig, ohne Rücksicht auf die Laufzeit
hereingenommener Wechsel. |
e, |
Wir sind berechtigt, die Weiterveräußerung oder unter
Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren zu untersagen, deren Rückgabe auf
Kosten des Bestellers zu verlangen und sollte diesem Ersuchen nicht
nachgekommen werden, die Waren ohne gerichtliche Auseinandersetzung auf
Kosten des Bestellers abzuholen. Für diesen Fall erklärt sich der
Besteller bereits jetzt mit dem Besitzübergang auf uns einverstanden.
Mehrfrachten, Versand und sonstige Spesen sowie eine Wertminderung der
Ware sind uns zu ersetzen. Wir sind außerdem wahlweise berechtigt, von
Verträgen insoweit zurückzutreten, als Lieferungen Zug-um-Zug erfolgen. |
f, |
Der Besteller kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Einem Besteller, |
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der Kaufmann im Sinne des HGB ist, stehen
Zurückbehaltungs- und Aufrechungsrechte nicht zu. Die Rechte nach § 320
BGB bleiben jedoch erhalten, solange und soweit wir unseren
Verpflichtungen zur Nachbesserung bzw. Nachlieferung nicht nachgekommen
sind.Die Abtretung einer Forderung des Bestellers gegen uns,
gleichgültig auf welchem Rechtsgrund diese beruht, ist unzulässig. |
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4. |
Lieferung und Lieferzeit |
a, |
Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von uns
ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich
abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der
Schriftform. |
b, |
Technisch bedingte Konstruktions- oder
Fertigungsänderungen sowie Abweichungen von Mustern bleiben vorbehalten,
solange dies für den Besteller zumutbar ist. Für vergriffene Artikel
liefern wir, falls nicht ausdrücklich vom Besteller abgelehnt,
gleichwertigen Ersatz. In diesem Fall informieren wir den Besteller über
die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich. Erbrachte
Gegenleistungen werden erstattet |
c, |
Teillieferungen sind zulässig und selbständig abrechenbar. |
d, |
Lieferfristen laufen erst ab vollständiger technischer Klärung bzw. bei Vereinbarung einer Anzahlung nach deren Eingang. |
e, |
Geraten wir in Verzug, so kann der Besteller nur nach
fruchtlosem Ablauf einer schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist,
die mindestens einen Monat betragen muss, vom Vertrag zurücktreten, es
sei denn, die Ware ist bis dahin als versandbereit gemeldet bzw. steht
zur Montage bereit. Ansprüche auf Schadenersatz können vom Besteller nur
gestellt werden, wenn uns, einem gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt
werden kann, wobei nur der dem Besteller unmittelbar entstandene Schaden
ersetzt werden muss. Im Falle eines Teilverzuges oder einer
Teilunmöglichkeit, kann der Besteller nur dann vom gesamten Vertrag
zurücktreten oder nur dann Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen,
wenn die teilweise Erfüllung des Vertrages für sich kein Interesse hat.
Höhere Gewalt beim Verkäufer oder dessen Lieferanten, eintretende
Betriebsstörungen, insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr
sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt die uns ohne eigenes
Verschulden vorübergehend daran hindern, die Ware zum vereinbarten
Termin zu liefern, verändern den Liefertermin um die Dauer der durch
diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Die §§ 313 und 314 BGB
bleiben unberührt. |
5. |
Versand, Gefahrübergang, Abnahme |
a, |
Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer,
spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes oder Lagers, gehen die
Gefahren in jedem Fall auf den Besteller über.Soweit wir die Gefahr zu
tragen haben, ist unsere Gefahrtragungspflicht auf die Gefahren
beschränkt, die nach den normalen fpa-Bedingungen versicherbar sind.
Darüber hinaus gehende Gefahren trägt der Besteller vom Zeitpunkt der
Konkretisierung der Ware an. |
b, |
Nimmt der Besteller die vertragsgemäße Ware nicht ab,
können wir schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen setzen verbunden mit
der Erklärung, dass wir nach Ablauf der Frist eine weitere Abnahme
ablehnen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist sind wir berechtigt
durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder
Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangen wir
Schadensersatz, so beträgt dieser 30% des vereinbarten Kaufpreises. Der
Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen
höheren oder die Besteller einen geringeren Schaden nachweisen. |
6. |
Eigentumsvorbehalt |
a, |
Unsere Lieferungen bleiben bis zur vollständigen
Zahlung unserer Forderungen unser Eigentum. Barzahlungen,
Scheckzahlungen und Banküberweisungen, die gegen Übersendung eines von
uns ausgestellten Eigenakzeptes des Bestellers erfolgen, gelten erst
dann als Zahlung, wenn der Wechsel von dem Bezogenen eingelöst ist und
wir somit aus der Wechselhaftung befreit sind. Die Einstellung einzelner
Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren
Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht. |
b, |
Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der
Vorbehaltsware- auch durch Einbau- im normalen Geschäftsverkehr
ermächtigt, eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm nicht
gestattet. Der Besteller hat erhaltene Zahlungen gesondert aufzubewahren
und sofort an uns weiterzuleiten. |
c, |
Wird Vorbehaltsware vom Besteller, allein oder zusammen
mit uns nicht gehörender Ware veräußert, so tritt der Besteller schon
jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des
Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest
an uns ab, wir nehmen diese Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist
unser Rechnungsbetrag zuzüglich eines Sicherungsaufschlages von 10%, der
jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen.
Wenn die weiterveräußerte Vorbehaltsware in unserem Miteigentum steht,
so erstreckt sich die Abtretung der Forderung auf den Betrag, der
unserem Anteilswert entspricht. Ungeachtet der Abtretung und unseres
Einziehungsrechtes ist der Besteller zur Einziehung solange ermächtigt,
als er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt und nicht in
Vermögensverfall gerät. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder
Eröffnung des Insolvenzverfahrens, erlöschen das Recht zur
Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und
die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen. Bei einem
Scheck oder Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls.
Auf unser Verlangen hat der Besteller die zur Einziehung erforderlichen
Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen und den Schuldnern
die Abtretung anzuzeigen. |
d, |
Der Besteller hat für sichere und sachgemäße
Aufbewahrung der in unserem Eigentum stehenden Gegenstände zu sorgen und
sie auf seine Kosten gegen Schäden zu versichern. |
e, |
Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die
Vorbehaltsware oder in die im voraus abgetretenen Forderungen hat der
Besteller uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention
notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Hierdurch entstehende Kosten
gehen zu Lasten des Bestellers. |
f, |
Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten
unsere Forderungen um mehr als 20% so sind wir insoweit zur
Rückübertragung oder Freigabe nach unserer Wahl verpflichtet. Mit der
Tilgung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung gehen das
Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen an den
Besteller über. |
7. |
Mängelrüge, Mängelhaftung und Haftung |
a, |
Der Besteller welcher Kaufmann im Sinne des HGB ist,
hat alle erkennbaren (nicht nur offensichtlichen) Mängel, Fehlmengen und
Falschanlieferungen unverzüglich nach Eingang der Waren, spätestens
jedoch binnen 3 Werktagen nach Lieferung anzuzeigen. Die Anzeige hat
schriftlich zu erfolgen. Die Schriftform kann nicht durch eine
elektronische Form ersetzt werden. Zeigt sich später ein Mangel, muss
die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung erfolgen; anderenfalls gilt
die Leistung auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Im Übrigen
gilt die Vorschrift zu 7 b) sinngemäß. Gegenüber Kaufleuten wird die
Verjährungsfrist für die Mängelhaftung auf 1 Jahr nach Auslieferung |
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begrenzt. Das gilt nicht für Waren, deren gewöhnliche
Nutzungsdauer ohnehin aufgrund der Beschaffenheit der Ware (z.B. bei
Leuchtmitteln) kürzer ist. |
b, |
Ist der Vertragspartner ein Verbraucher im Sinne des
§13 BGB, wird bei Mängeln zunächst nur Nacherfüllung geschuldet. Sollte
eine Nacherfüllung zweimal scheitern, kann der Vertragspartner die
Vergütung mindern, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz nach den
gesetzlichen Bestimmungen verlangen. Der Schadensersatz beschränkt sich
auf die Differenz zwischen Kaufpreis und der mangelhaften Ware. Das
gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung anglistisch verursacht
haben. |
c, |
Gibt der Besteller uns keine Gelegenheit, uns von dem
Mangel zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die
beanstandete Ware oder Proben nicht unverzüglich zur Prüfung zur
Verfügung, entfallen alle Mängelhaftungsansprüche . |
d, |
Beanstandungen von Teillieferungen berechtigen nicht zur Ablehnung der Restlieferungen |
e, |
Schadensersatzansprüche des Bestellers aus
Pflichtverletzungen und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei
denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits,
seitens eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Gleiches
gilt für Schäden, die bei einer Nachbesserung verursacht werden. Die
Einschränkung gilt nur, soweit nicht die Verletzung von Leben, Körper
und Gesundheit des Vertragspartners betroffen ist. |
f, |
Bei der Lieferung gebrauchter Gegenstände verjähren
Mängelhaftungsansprüche gegenüber Verbrauchern binnen eines Jahres nach
Auslieferung. Gegenüber Unternehmern erfolgt die Lieferung unter
Ausschluss jeglicher Haftung für Mängel. |
g, |
Geräte und Anlagen, die speziell nach den Wünschen des
Bestellers angefertigt werden, sind grundsätzlich vom Umtausch
ausgeschlossen. |
h, |
Für Schäden, die durch den Gebrauch unserer Artikel entstehen, wird nicht gehaftet. |
i, |
Unsere Gewährleistung erstreckt sich nur auf die von
uns gelieferten Waren, nicht jedoch auf etwaige Folgekosten(z.B. Kosten
für Montage und Demontage). |
8. |
Erfüllungsort, Gerichtsstand |
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Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis
entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist das Gericht unseres
Sitzes in Kronach zuständig, soweit der Besteller Kaufmann ist. Wir sind
jedoch berechtigt, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu
verklagen. |
9. |
Reparaturen |
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Wird vor Ausführung von Reparaturen die Vorlage eines
Kostenvoranschlages gewünscht, so ist dies ausdrücklich anzugeben. Die
Kosten für den Voranschlag sind zu vergüten. Ob eine Reparatur in
eigener oder fremder Werkstatt erfolgt, liegt in unserem Ermessen.
Reparaturen sind sofort netto ohne Abzug abzurechnen. Kosten für Versand
und Verpackung gehen zu Lasten des Käufers. Auf Ziffer 4 und 5 der
Bedingungen wird verwiesen. Auslieferungen von Reparaturgeräten erfolgt
nur gegen sofortige Bezahlung. |
10. |
Anzuwendendes Recht |
|
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem
Besteller gilt nur das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien
maßgebende Recht an unserem Sitz. Etwaige Unwirksamkeiten einzelner
Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht. |